Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Juristin und Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein. Bekannt wurde sie vor allem durch den ersten Prozess um den Tod der Studentin Hanna W. aus Aschau im Chiemgau. Für die Einordnung dieses Verfahrens ist entscheidend: Das Urteil von 2024 wurde aufgehoben. Der zweite Prozess endete 2025 mit einem rechtskräftigen Freispruch.
Ihre berufliche Laufbahn begann jedoch lange vor diesem Fall. Sie arbeitete als Staatsanwältin und an mehreren bayerischen Gerichten. Der veröffentlichte Geschäftsverteilungsplan für 2026 nennt sie als Vorsitzende der 4. Zivilkammer. Auch in der Kommunalpolitik und als Mitgründerin eines Unternehmens ist sie öffentlich dokumentiert.
Von Waltraud Keller · Recherchestand: 12. September 2026
Wie verlief die juristische Laufbahn von Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihr Referendariat, die praktische Ausbildung nach dem Studium, absolvierte sie in München und Traunstein.
Ein Laufbahnporträt der Passauer Neuen Presse vom Juli 2020 beschreibt ihre anschließenden Stationen:
| Zeitraum | Berufliche Station |
|---|---|
| 1995 bis 1999 | Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft München II |
| 2000 bis Anfang 2016 | Richterin am Amtsgericht Rosenheim |
| Februar 2016 bis Januar 2019 | Vorsitzende Richterin am Landgericht München I |
| Seit Februar 2019 | Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein |
| Sommer 2020 | Übernahme des Vorsitzes der 6. Strafkammer in Traunstein |
In Traunstein folgte sie 2020 auf Jürgen Zenkel, der in den Ruhestand ging. Zuvor hatte sie dort bereits die 8. Strafkammer geleitet.
Ihre Laufbahn umfasst damit unterschiedliche Aufgaben innerhalb der Justiz: zunächst die Arbeit aufseiten der Staatsanwaltschaft, später die richterliche Entscheidung über Verfahren und die Leitung einer Kammer.
Welche Aufgabe hat sie 2026 am Landgericht Traunstein?
Im Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein für 2026, Stand 9. Februar 2026, wird Aßbichler als Vorsitzende der 4. Zivilkammer geführt.
Diese Kammer bearbeitet unter anderem Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und weitere gesetzlich zugewiesene Beschwerdeverfahren. Vereinfacht gesagt geht es dabei häufig um die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen. Hinzu kommen bestimmte Fragen dazu, welches Gericht zuständig ist.
Die aktuelle Aufgabenverteilung unterscheidet sich somit von ihrer früheren Tätigkeit in Straf- und Jugendkammern. Wer ältere Prozessberichte liest, sollte deren Angaben zur damaligen Funktion nicht automatisch auf das Jahr 2026 übertragen.
Aus dem Geschäftsverteilungsplan allein lässt sich kein Grund für den Aufgabenwechsel ableiten.
Welche Rolle spielte Aßbichler im Hanna-Prozess?
Jacqueline Aßbichler führte den Vorsitz der 2. Jugendkammer im ersten Verfahren gegen Sebastian T. Der Prozess begann am 12. Oktober 2023 am Landgericht Traunstein.
Gegenstand war der Tod von Hanna W. nach einem Besuch der Diskothek „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau. Deshalb wurde das Verfahren auch als Eiskeller-Prozess bekannt.
Am 19. März 2024 verurteilte die Kammer den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe. Die Verteidigung um Rechtsanwältin Regina Rick ging dagegen vor.
Dieses Urteil hat keinen Bestand mehr. Für einen Überblick über den Fall müssen drei Schritte auseinandergehalten werden:
| Datum | Entscheidung |
|---|---|
| 19. März 2024 | Verurteilung im ersten Prozess unter Aßbichlers Vorsitz |
| 1. April 2025 | Aufhebung des Urteils durch den Bundesgerichtshof |
| 25. November 2025 | Freispruch durch eine andere Jugendkammer; später rechtskräftig |
Der ehemals Angeklagte darf deshalb heute nicht aufgrund des aufgehobenen Urteils als Täter dargestellt werden.
Warum hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf?
Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende zu Unrecht zurückgewiesen worden war. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 1 StR 434/24.
Im Mittelpunkt stand ein E-Mail-Austausch zwischen Aßbichler und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft. Beide hatten während des laufenden Prozesses wichtige Fragen zum angenommenen Tatablauf und dessen rechtlicher Bewertung besprochen. Dieser Austausch wurde gegenüber den übrigen Beteiligten nicht rechtzeitig offengelegt.
Nach Ansicht des BGH konnten dadurch berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit der Vorsitzenden entstehen. Sie hätte daher am Urteil nicht mitwirken dürfen.
Der Begriff Besorgnis der Befangenheit hat dabei eine genaue Bedeutung: Es muss nicht bewiesen werden, dass eine Richterin innerlich bereits festgelegt war. Entscheidend ist, ob die Umstände aus Sicht eines verständigen Angeklagten begründetes Misstrauen gegen ihre Unvoreingenommenheit rechtfertigen.
Die Entscheidung war also eine konkrete Beanstandung des Verfahrens. Der BGH ordnete eine neue Verhandlung vor einer anderen Jugendkammer an.
Wie endete der zweite Eiskeller-Prozess?
Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein sprach Sebastian T. am 25. November 2025 frei. Den Vorsitz führte nun Heike Will.
Nach der erneuten Beweisaufnahme konnte sich die Kammer nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte für Hannas Tod verantwortlich war. Das Gericht teilte anschließend mit, dass keine Rechtsmittel eingelegt worden waren. Der Freispruch ist rechtskräftig.
Eine weitere Unterscheidung ist wichtig: Der Freispruch stellte nicht zugleich fest, dass Hanna sicher durch einen Unfall gestorben war. Laut der gerichtlichen Mitteilung war eine weitere Beweiserhebung zur Frage „Unglücksfall oder Verbrechen“ für die Entscheidung über den Angeklagten nicht mehr erforderlich.
Aßbichler leitete dieses zweite Verfahren nicht. Die Aufhebung des ersten Urteils und der spätere Freispruch waren zwei getrennte Entscheidungen.
Was ist über ihr Engagement außerhalb des Gerichts bekannt?
Jacqueline Aßbichler engagiert sich im Gemeinderat von Stephanskirchen. Der örtliche CSU-Verband führt sie unter seinen Gemeinderatsvertretern und nennt sie auch in seiner Mitteilung zur Kommunalwahl 2026 unter den gewählten Personen.
Daneben ist eine unternehmerische Tätigkeit belegt. Der Veranstalter des MEGGLE-Gründerpreises nennt Jacqueline und Vincent Aßbichler als Gründer der JaViAs GmbH aus Stephanskirchen.
Das Unternehmen erhielt beim Wettbewerb 2024 den dritten Preis, verbunden mit 15.000 Euro. Ausgezeichnet wurde ein mechanisches Schutzkonzept gegen den Buchsbaumzünsler.
Diese Angaben belegen ihre Zusammenarbeit im Unternehmen. Eine bestimmte familiäre Beziehung zwischen den beiden lässt sich aus der gemeinsamen Nennung als Gründer allein nicht ableiten.
Häufige Fragen zu Jacqueline Aßbichler
Wie alt ist Jacqueline Aßbichler?
In einer Kandidatenvorstellung des CSU-Ortsverbands Stephanskirchen vom 22. Januar 2026 wurde sie mit 57 Jahren vorgestellt. Diese datierte Altersangabe bestätigt keinen genauen Geburtstag.
Wo hat sie Jura studiert?
Sie studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Ihre praktische juristische Ausbildung führte sie anschließend nach München und Traunstein.
Ist Jacqueline Aßbichler weiterhin Richterin?
Ja. Der veröffentlichte Geschäftsverteilungsplan für 2026 führt sie als Vorsitzende Richterin der 4. Zivilkammer am Landgericht Traunstein.
Hat Aßbichler den Freispruch im Hanna-Fall gesprochen?
Nein. Der Freispruch erfolgte im zweiten Prozess durch die 1. Jugendkammer unter Vorsitz von Heike Will.
War die Aufhebung durch den BGH bereits ein Freispruch?
Nein. Der BGH schickte das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück. Erst die anschließend zuständige Kammer sprach den Angeklagten frei.
Wofür wurde die JaViAs GmbH ausgezeichnet?
Das Unternehmen erhielt 2024 den dritten Platz beim MEGGLE-Gründerpreis für ein mechanisches Schutzkonzept gegen den Buchsbaumzünsler.
Was ihr Porträt heute ausmacht
Jacqueline Aßbichlers öffentlich dokumentierte Tätigkeit umfasst die Justiz, den Gemeinderat und eine Unternehmensgründung. Besondere Aufmerksamkeit erhielt ihre Verfahrensführung im ersten Hanna-Prozess.
Für eine faire Einordnung gehören die gerichtliche Kritik und der spätere rechtskräftige Freispruch ebenso dazu wie ihre belegte berufliche Laufbahn. Achten Sie bei älteren Berichten deshalb auf das Datum und darauf, welche Phase des Verfahrens beschrieben wird.
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